Jedes Unternehmen hat seine besondere Unternehmensumgebung. Diese Unternehmensumgebung, also der Markt, die Gesetzgebung, die Öffentlichkeit, die Berichterstattung, die Lieferanten, die Kunden, etc., unterliegen einem ständigen Wandel. Dieser Wandel kann sich abrupt oder kontinuierlich ereignen, aber ein Wandel findet statt. Das Unternehmen muss sich diesem Wandel adäquat anpassen, um weiterhin ein Teil der ökonomischenWelt sein zu können.
Ein idealtypisches Modell des Wachstums eines Unternehmens wurde von L. Greiner beschrieben. Greiner fand heraus, dass jeder Wachstumsschritt ermöglicht wird, indem ein Personalproblem gelöst wird. Ein Personalproblem kann daher durch dessen Lösung zu einem Wachstum des Unternehmens führen. Es können sechs Wachstumsschritte eines Unternehmens unterschieden werden, nämlich Kreativität, Zentralisation, Delegation, Kontrolle, Koordination und Zusammenarbeit.
Die erste Phase eines Unternehmens kann als kreative Phase bezeichnet werden. In dieser Phase wird eine Idee verfolgt und nach Lösungsmöglichkeiten der Realisation gesucht. Es ist ein hohes Maß an Phantasie und Improvisation gefordert. Oft beginnt ein Unternehmen aus dem Schoß einer Familie. Die Mitglieder des Unternehmens sind Familienangehörige, die ihre spezifischen und meistens wenig professionellen Kenntnisse einbringen. Es kann sich eine erfolgreiche Aufbauarbeit ergeben, da bei einer neuen Idee noch keine probaten Lösungen bestehen. Professionelle Mitarbeiter könnten daher kaum zum Unternehmenserfolg beitragen, da deren Lösungs-Instrumente nicht für diese, bislang unbekannte Idee, geeignet sind. Unbedarfte Mitarbeiter, deren Blick nicht durch vorgegebene Lösungsansätze eingeengt sind, können oftmals in einem derartigen Unternehmensumfeld erfolgreicher agieren.
Ab irgendeinem Punkt der Unternehmensgeschichte wird es erforderlich, dass bestimmt wird, wer das sagen hat. Es müssen Kompetenzen zugeordnet werden. Typischerweise bildet sich ein Chef heraus, der sämtliche Entscheidungen zentral trifft. Bei einer überschaubaren Unternehmensgröße ist das sachgerecht, solange der Chef noch gewillt und fähig ist, sämtliche Bereiche seines Unternehmens fachlich beherrschen zu können. Hier muss jedoch je nach Branche unterschieden werden. In einer Branche können mehr Mitarbeiter sachgerecht geführt werden als in einer anderen Branche. Hierbei ist insbesondere auf die Gleichartigkeit oder Unterschiedlichkeit der Tätigkeiten der einzelnen Stellen zu achten. Gleichartige Stellen können leichter fachlich gesteuert werden im Vergleich zu unterschiedlichen Tätigkeiten von Mitarbeitern. Der Chef muss nicht der Gründer sein. Es ist vielmehr oftmals sachgerechter wenn ein anderer der Chef wird. Als Gründer und als zentral agierender Chef sind gänzlich unterschiedliche Qualitäten erforderlich. Der Gründer mag technikverliebt sein und die Auseinandersetzung meiden. Als Chef, der zentral führt, müssen schwierige Situationen offensiv angegangen werden. Eine Neigung zur Vermeidung von problematischen Situationen ist dem weiteren Wachstum nicht förderlich.
Ab einem bestimmten Punkt beispielsweise des Umsatzwachstums ist der allein-entscheidende Chef überfordert. Das Personalproblem ergibt sich insbesondere durch die zeitliche Beschränkung des Chefs. Sogar wichtige und eilige Entscheidungen können nicht gefällt werden, da der Chef sich noch nicht darum kümmern konnte. Diese Problem muss vom Chef selbst erkannt werden bzw. seine Mitarbeiter müssen die Möglichkeit haben, ihm vertrauensvoll auf die Defizite hinweisen zu können. Der Chef muss sich dazu überwinden, Kompetenzen abzugeben und die Entscheidungen der Mitarbeiter mit zu tragen. Zunehmend wird es die Aufgabe des Chefs nicht mehr fachlich zu entscheiden, sondern die richtigen Entscheider für die einzelnen Bereiche zu finden.
Die einzelnen Bereiche des Unternehmens werden größer und es wird zunehmend schwieriger, eine gemeinsame Strategie aufrechtzuerhalten. Die Kontrolle und die Koordination der einzelen Unternehmensteile erordert ein mehr oder ein weniger an Nähe zum Stammunternehmen. Eventuell werden Unternehmensteile ausgegliedert und in die Eigenständigkeit entlassen, die sich zu weit von der eigentlichen Unternehmensstrategie entwickelt haben. Eine derartige Entwicklung kann sachgerecht sein. Das selbstständig gewordene Unternehmen kann auf diese Weise seinen Erfolgskurs fortsetzen. Ein Festhalten am Mutterkonzern würde nur zu einer Unterdrückung des Wachstums führen, was letzten Endes auch für den Mutterkonzern keine Vorteile zeitigen würde.
Schließlich kann die Situation derart sein, dass aus dem ursprünglichen Unternehmen mehrere selbstständige Unternehmen entstanden sind. Diese Unternehmen können vorteilhaft eine Kooperation bilden, um das weitere Wachstum abzusichern.
Herr Meitinger ist geschäftsführender Gesellschafter der Bode Meitinger Patentanwalts GmbH
Sie möchten ein europäisches, ein inernationales oder ein ausländischen Patent anmelden? Nutzen Sie unser internationales Anwaltsnetzwerk:
Sie benötigen Informationen zu einer geplanten Patentanmeldung:
Sie benötigen Informationen zu einer geplanten Markenanmeldung:
Sie benötigen Informationen zu einer geplanten Gebrauchsmusteranmeldung:
Sie benötigen Informationen zu einer geplanten Designanmeldung:
Sie wollen wissen, wie Ihre europäische Patentanmeldung abzufassen ist und wie das Europäische Patentamt arbeitet:
Hier finden Sie eine einfach zu lesende Kommentierung der relevanten Gesetze:
Hier finden Sie interessante Websites:
Hier finden Sie unsere WIKIs:
Thomas Heinz Meitinger hat Elektrotechnik in Karlsruhe studiert und arbeitete zunächst als Entwicklungsingenieur in einem mittelständischen Unternehmen des Sondermaschinenbaus. Nächste Stationen waren leitende Tätigkeiten als Produktionsleiter und schließlich technischer Leiter eines Chipkartenherstellers. Herr Meitinger ist Dipl.-Ing. (Univ.) und Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH). Außerdem führt er folgende Mastertitel: LL.M., LL.M., MBA, MBA, M.A. und M.Sc. Herr Meitinger ist deutscher und europäischer Patentanwalt und in der von ihm mitgegründeten Münchner Patentanwaltskanzlei Bode Meitinger Patentanwalts GmbH als Geschäftsführer tätig.
Herr Dr. Meitinger ist Patent- und Markenanwalt und verfügt über folgende Zulassungen:
deutscher Patentanwalt
europäischer Patentanwalt
European Trademark Attorney
European Design Attorney
Handy: 0160-90117262
E-mail: meitinger@googlemail.com
Dr. Meitinger ist Mit-Autor des Buchs „Digitalisierung und Kommunikation“. In seinem Beitrag erläutert er die Wirtschaftskommunikation und die Digitalisierung vor dem Hintergrund des Patentrechts.
Dieser Artikel befasst sich mit dem Verhältnis des Patentrechts mit dem neuen Phänomen des Crowdsourcing. Hierbei wird festgestellt, dass Erfindungen, die sich durch Crowdsourcing ergeben, besondere Erfordernisse aufweisen, denen das aktuelle Patentrecht nicht gerecht wird. Es wird vorgeschlagen, ähnlich dem Gesetz zu Arbeitnehmererfindungen ein Spezialgesetz für Erfindungen des crowdsourcings bereitzustellen.
In diesem Artikel wird beschrieben, dass "namenloses Know-How" einer Organisation eine Erfindung begründen kann. Der Urheber ist hierbei vordergründig das betreffende Unternehmen. Es wird vorgeschlagen, wie dieses Unternehmen bei der Zuordnung des Eigentums der Erfindung berücksichtigt werden kann, ohne dabei das Erfinderprinzip des Patentrechts zu verletzen.
Dieser Artikel befasst sich mit der zeitlichen Verzögerung der Veröffentlichung einer beim Patentamt eingereichten Patentanmeldung um 18 Monate. Es werden die Vor- und Nachteile dieser Regelung beleuchtet. Ein schwerwiegender Nachteil besteht darin, dass insbesondere aktuelle technische Entwicklungen nicht gefunden werden können. Hierdurch besteht die Gefahr von ökonomisch nachteiligen Doppelentwicklungen.
Es werden die mögliche Auswirkungen der Blockchain-Technologie untersucht. Insbesondere wird vorgeschlagen, Smart Contracts zu verwenden, um Patentanmeldungen zu verwalten. Hierdurch können beispielsweise die Überwachung der Fristen automatisch vorgenommen werden.
In diesem Artikel werden Fälle aus der Praxis behandelt, die aufzeigen, welche Risiken bestehen während der Entwicklung eigener Innovationen. Dieser Artikel wurde zusammen mit Herrn Professor Dr. Geschka verfasst.
In diesem Artikel wird das besondere Verhältnis von Crowdsourcing und Patentrecht beleuchtet. Dieser Artikel wurde zusammen mit Herrn Professor Dr. Geschka verfasst.
Vortrag auf der EUKO 2017 - Kommunikation und Digitalisierung, 17. interdisziplinäre Tagung des Forschungsnetzwerkes
Europäische Kulturen in der Wirtschaftskommunikation – European Cultures in Business and Corporate Communication (EUKO) vom 19. bis 21. Oktober 2017 in Frankfurt am Main mit dem Thema "Fehlt ein passendes Patentgesetz als Antwort auf die digitale
Kommunikation?".
Herr Meitinger arbeitet wissenschaftlich auf dem Gebiet des Patentrechts. Er beschäftigt sich insbesondere mit den Schnittstellen des Patentrechts mit neueren Innovationsmethoden, beispielsweise Open Innovation und Crowdsourcing. Hierbei erarbeitet er Lösungsvorschläge für den Gesetzgeber